E-mail Adresse
hallo@pk-wetzlar.de
Telefon & Fax
Telefon: 06441 / 45060
Telefax: 06441 / 45422
Der Erbfall kann zu großen Schwierigkeiten und Streitigkeiten führen, durch die große Werte vernichtet werden. Eine vorsorgende Steuerung für den Fall der Fälle in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages kann helfen, Streit zu vermeiden und den Vermögensübergang sinnvoll zu steuern.
Aber auch die erbrechtliche Beratung im Falle der Enterbung und der damit verbundenen Probleme rund um den Pflichtteil und die Pflichtteilsergänzung gehört zum zentralen Bereich der erbrechtlichen Beratung. Werden Angehörige durch ein Testament vollständig oder teilweise enterbt, können sie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Oftmals bereitet hier bereits die Berechnung Schwierigkeiten, da man auf die richtige und vollständige Auskunft des Erben angewiesen ist.
Neben diesem Konfliktherd führt auch häufig die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zu Erbstreitigkeiten. Die Erbengemeinschaft als Zwangsgemeinschaft aus zwei oder mehr Erben, die sowohl aufgrund gesetzlicher als auch aufgrund eines Testaments entstehen kann, ist höchst streitträchtig.
Zum anderen ist auch zu überlegen, was zu tun ist, wenn die Erbschaft überschuldet ist, wie man seine Haftung für Verbindlichkeiten des Erblassers beschränken kann.
Wir beraten insbesondere zu folgenden Bereichen:
Telefon: 06441 - 45060
E-Mail: petry@pk-wetzlar.de
Ihre Rechtsanwälte und Notar im Herzen von Wetzlar.